Silja Käslin
Praxis für Psychotherapie

KONDITIONEN
PSYCHOTHERAPIE
Seit Juli 2022 werden die Kosten für psychologische Psychotherapie von der Krankenkassen-Grundversicherung übernommen. Dafür braucht es eine ärztliche Anordnung für die ersten 15 Sitzungen, welche über den/die Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder einer ärztlichen Institution vor dem Erstgespräch ausgestellt werden muss. Eine 2. Anordnung, resp. Verlängerung für weitere 15 Sitzungen kann nach Absprache mit dem/r Haus- oder Kinderarzt/-ärztin erfolgen.
Einzelsitzungen dauern in der Regel 60 Minuten. Eltern- oder Familiengespräche 60 - 90 Minuten. Verrechnet wird die effektive Arbeitszeit (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit).
Es können Kosten für Leistungen ausserhalb der Therapiesitzung anfallen (Auswertungen diagnostischer Verfahren, Telefonate mit Ärztinnen, Lehr- oder Fachpersonen, Bescheinigungen oder Berichte, Anfahrtszeiten für externe Gespräche). Die Verrechnung erfolgt pro 5’ entsprechend einer regulären Sitzung.
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten als Selbstzahler/-in selber zu tragen (z.B. im Rahmen einer psychologischen Beratung). Gewisse Zusatzversicherungen beteiligen sich hierfür an einem Teil der Kosten.
SUPERVISION UND SELBSTERFAHRUNG
Der Tarif für Supervision und Selbsterfahrung richtet sich nach den Vorgaben der Weiterbildungsinstitute.
Termine können bis zu 24h vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird ein Teil der Kosten, bei Nichterscheinen der volle Ansatz privat in Rechnung gestellt.